Art. 2 § 21 PreisG

PreisG - Preisgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 260/1976, hingewiesen wird, treten an die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

In Kraft seit 01.06.1992 bis 31.12.9999
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