§ 18 PHG Übergangsbestimmung, Vollziehung

PHG - Produkthaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.1988 bis 31.12.9999
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