§ 9 PfSG

PfSG - Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Sämtliche noch bestehenden, mit öffentlichen Pflichtschulen verbundenen Schulpatronate werden aufgehoben und können nicht neu begründet werden.

In Kraft seit 06.08.1955 bis 31.12.9999
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