§ 5 PfBrStG (weggefallen)

PfBrStG - Pfandbriefstelle-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024
§ 5 PfBrStG seit 05.05.2020 weggefallen.
In Kraft seit 06.05.2020 bis 31.12.9999
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