§ 3 PassV

PassV - Passverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Dienstpässe werden nach dem Muster der Anlage D ausgestellt; das Format wird mit 8,8 cm x 12,5 cm festgelegt. Die Farbe des Einbandes ist mittelblau, der Paß umfaßt 34 Seiten. Die maschinenlesbare Zone erstreckt sich mit einer Höhe von 2,1 cm entlang des unteren, 12,5 cm langen Randes der Personaldatenseite.

In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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