Obstweinverordnung (OWV) Fundstelle

OWV - Obstweinverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Obstweine (Obstweinverordung (Anm.: richtig: Obstweinverordnung))
StF: BGBl. II Nr. 18/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 35, 36 und 37 Abs. 1 des Weingesetzes 2009, BGBl I. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 189/2013, wird verordnet:

In Kraft seit 30.01.2014 bis 31.12.9999
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