§ 30h ORF-G Weitergeltung von Rechtsnormen

ORF-G - ORF-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, BGBl. I Nr. 66/2004, sowie das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, BGBl. Nr. 108/1979, jeweils in der geltenden Fassung, bleiben von den in diesem Abschnitt geregelten Bestimmungen unberührt.

In Kraft seit 01.10.2010 bis 31.12.9999
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