§ 11 Oö.WBG (weggefallen)

Oö.WBG - Oö. Weinbaugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
§ 11 Oö.WBG seit 24.04.2020 weggefallen.
In Kraft seit 25.04.2020 bis 31.12.9999
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