§ 9 Oö. VLLEK § 9

Oö. VLLEK - Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Oö. Lebensrettungsmedaille und die Oö. Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 9. Juli 1962 betreffend das Statut für die Oberösterreichische Lebensrettungsmedaille und die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz, LGBl. Nr. 28/1962, außer Kraft.

In Kraft seit 14.03.2015 bis 31.12.9999
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