§ 18 Oö. VlbG 2015 § 18

Oö. VlbG 2015 - Oö. Verlautbarungsgesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes tritt das Oö. Kundmachungsgesetz (Oö. KMG), LGBl. Nr. 55/1998, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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