Oö. Umweltprüfungsverordnung für Landesstraßen (Oö. UL) Fundstelle

Oö. UL - Oö. Umweltprüfungsverordnung für Landesstraßen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über Planungen von Landesstraßen, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Oö. Umweltprüfungsverordnung für Landesstraßen)

StF: LGBl. Nr. 120/2009 (RL RL 2001/42/EG vom 27. Juni 2001, ABl.Nr. L 197 vom 21.7.2001, S. 30)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a Abs. 1 und 2 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2008, wird verordnet:

In Kraft seit 16.12.2009 bis 31.12.9999
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