§ 2 Oö. SV

Oö. SV - Oö. Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

§ 2

 

(1) Das Prüfungsgebiet zur Geschichte Oberösterreichs umfasst folgende Themenbereiche:

Politische Geschichte

Landessymbole, Landesverwaltung

Wirtschaftsgeschichte

Sozial- und Kulturgeschichte

Städte und Regionen

Berühmte Oberösterreicher

 

(2) Diese und die in der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, festgelegten Prüfungsgebiete sind gemeinsamer Gegenstand der Prüfung.

In Kraft seit 30.05.2006 bis 31.12.9999
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