Oö. NSchG - Aufwandsentschädigungsverordnung (Oö. NA) Fundstelle

Oö. NA - Oö. NSchG - Aufwandsentschädigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufwandsentschädigung der Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz und der Vertrauensleute für Natur- und Landschaftsschutz (Oö. NSchG - Aufwandsentschädigungsverordnung)

StF: LGBl. Nr. 26/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 50 Abs. 3 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001, LGBl. Nr. 129, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001 wird verordnet:

In Kraft seit 29.03.2002 bis 31.12.9999
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