§ 13 Oö. MV 2004 § 13

Oö. MV 2004 - Oö. Maiswurzelbohrer-Verordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

In einer Sicherheitszone darf Mais in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils nur einmal angebaut werden oder es ist im Jahr des Auftretens des Schadorganismus und im Folgejahr jeweils eine geeignete Behandlung der Maisfelder gegen den Schadorganismus mit einem gemäß dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 für diese Zwecke zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit entsprechenden Geräten (z. B. Stelzentraktoren) durchzuführen. (Anm: LGBl.Nr. 24/2012)

In Kraft seit 31.03.2012 bis 31.12.9999
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