§ 45 Oö. LWKG 1967 § 45

Oö. LWKG 1967 - Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Landwirtschaftskammer ist Rechtsnachfolger der bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1932, LGBl. Nr. 36, in der Zweiten Republik bestandenen Landwirtschaftskammer.

In Kraft seit 01.09.1967 bis 31.12.9999
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