§ 13 Oö. LWKG 1967 Organe

Oö. LWKG 1967 - Oö. Landwirtschaftskammergesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:

1.

die Vollversammlung;

2.

die Ausschüsse der Vollversammlung;

3.

der Präsident;

4.

die Bäuerinnenbeiräte;

5.

die Obmännerkonferenzen;

6.

die Bezirksbauernkammerobmänner;

7.

die Ortsbauernausschüsse;

8.

die Ortsbauernobmänner.

(Anm: LGBl. Nr. 4/1996, 80/2008)

In Kraft seit 06.09.2008 bis 31.12.9999
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