Art. 6 Oö. LVBV

Oö. LVBV - Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

VI. TEIL

Schlußbestimmungen

 

1.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

2.

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 1994 in Kraft.

 

(Anm: LGBl. Nr. 75/1995, 87/1997, 85/1998)

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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