§ 23c Oö. LVBG Tägliche Ruhezeiten

Oö. LVBG - Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Vertragsbediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.

(Anm: LGBl. Nr. 23/2001)

In Kraft seit 01.04.2001 bis 31.12.9999
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