§ 2 Oö. LK Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz

Oö. LK - Oö. Lebensrettungs- und Katastropheneinsatzmedaillengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Für persönlichen aufopfernden und uneigennützigen Einsatz bei Hilfs- und Rettungsmaßnahmen anläßlich der Abwehr von Elementarkatastrophen und anderen katastrophenartigen Ereignissen im Lande Oberösterreich wird die Oberösterreichische Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz geschaffen.

In Kraft seit 25.05.1960 bis 31.12.9999
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