§ 6 Oö. LAROP 2017 § 6

Oö. LAROP 2017 - Oö. Landesraumordnungsprogramm 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Teilräume, die ähnliche Handlungserfordernisse im Sinn der künftigen räumlichen Entwicklung aufweisen, werden als Handlungsräume wie folgt festgelegt (Anlage 2):

1.

Siedlungskernräume mit den jeweiligen Verflechtungsräumen:

a)

Großstädtisch geprägter Kernraum:

-

Stadtregion Linz - Wels: das sind die Gemeinden Alkoven, Allhaming, Ansfelden, Asten, Buchkirchen, Engerwitzdorf, Enns, Gallneukirchen, Gunskirchen, Holzhausen, Hörsching, Kirchberg-Thening, Krenglbach, Leonding, Linz, Marchtrenk, Oftering, Ottensheim, Pasching, Puchenau, Pucking, Schleißheim, St. Florian, Steinhaus, Steyregg, Thalheim bei Wels, Traun, Walding, Weißkirchen an der Traun, Wels, Wilhering;

b)

Mittelstädtisch geprägte Kernräume:

-

Stadtregion Gmunden - Vöcklabruck: das sind die Gemeinden Altmünster, Attnang-Puchheim, Desselbrunn, Gmunden, Gschwandt, Kirchham, Laakirchen, Lenzing, Oberndorf, Ohlsdorf, Pinsdorf, Pühret, Redlham, Regau, Roitham am Traunfall, Rüstorf, Schlatt, Schörfling am Attersee, Schwanenstadt, Seewalchen am Attersee, Timelkam, Vöcklabruck, Vorchdorf;

-

Stadtregion Steyr: das sind die Gemeinden Aschach an der Steyr, Dietach, Garsten, Sierning, St. Ulrich bei Steyr, Steyr, Wolfern;

c)

Kleinstädtisch geprägte Kernräume:

-

Stadtregion Bad Ischl: das sind die Gemeinden Bad Goisern, Bad Ischl;

-

Stadtregion Braunau: das sind die Gemeinden Braunau am Inn, St. Peter am Hart;

-

Stadtregion Eferding: das sind die Gemeinden Eferding, Fraham, Hinzenbach, Pupping;

-

Stadtregion Freistadt: das sind die Gemeinden Freistadt, Kefermarkt, Neumarkt im Mühlkreis;

-

Stadtregion Grieskirchen: das sind die Gemeinden Grieskirchen, St. Georgen bei Grieskirchen, Schlüßlberg, Tollet;

-

Stadtregion Kirchdorf: das sind die Gemeinden Inzersdorf im Kremstal, Kirchdorf an der Krems, Micheldorf, Schlierbach;

-

Stadtregion Perg: das sind die Gemeinden Mauthausen, Perg, Schwertberg;

-

Stadtregion Ried: das sind die Gemeinden Aurolzmünster, Hohenzell, Mehrnbach, Neuhofen im Innkreis, Ried im Innkreis, Tumeltsham;

-

Stadtregion Rohrbach: das ist die Gemeinde Rohrbach-Berg;

-

Stadtregion Schärding: das sind die Gemeinden Schärding, St. Florian am Inn, Suben;

d)

Kleinregionale Kernräume und Kleinzentren mit besonderer Versorgungsfunktion:

-

Kleinregionale Kernräume mit lokaler Bedeutung für Versorgung und Wirtschaft: Pregarten - Hagenberg - Wartberg ob der Aist, Bad Leonfelden, Kremsmünster - Rohr im Kremstal - Bad Hall, Edt bei Lambach - Lambach, Mattighofen - Schalchen - Pfaffstätt - Munderfing - Helpfau-Uttendorf, Mondsee - Tiefgraben;

-

Kleinzentren mit besonderer Versorgungsfunktion für Stabilisierungsräume im Alpinen Raum: die Gemeinden Weyer, Windischgarsten;

-

Kleinzentren mit besonderer Versorgungsfunktion für Stabilisierungsräume im Berg- und Hügelland: die Gemeinden Altheim, Ampflwang im Hausruckwald, Andorf, Bad Zell, Grein, Peuerbach, Vöcklamarkt;

2.

Achsenräume:

-

Entwicklungsachse Wels - Schwanenstadt: das sind die Gemeinden Attnang-Puchheim, Edt bei Lambach, Gunskirchen, Lambach, Redlham, Rüstorf, Schlatt, Schwanenstadt, Stadl-Paura, Wels;

-

Entwicklungsachse Allhaming - Vorchdorf: das sind die Gemeinden Allhaming, Eberstalzell, Eggendorf im Traunkreis, Pucking, Sattledt, Sipbachzell, Vorchdorf;

-

Entwicklungsachse Wels - Grieskirchen: das sind die Gemeinden Bad Schallerbach, Grieskirchen, Krenglbach, Schlüßlberg, St. Georgen bei Grieskirchen, Tollet, Wallern an der Trattnach, Wels;

-

Entwicklungsachse S 10: das sind die Gemeinden Engerwitzdorf, Freistadt, Gallneukirchen, Kefermarkt, Neumarkt im Mühlkreis, Unterweitersdorf;

-

Entwicklungsachse Enns - Steyr: das sind die Gemeinden Asten, Dietach, Enns, Hargelsberg, Kronstorf, St. Florian, Steyr;

3.

Ländliche Stabilisierungsräume:

-

Nördliches Mühlviertel - Böhmerwald;

-

Nordöstliches Mühlviertel - Mühlviertler Alm;

-

Sauwald;

-

Nördliches Innviertler Hügelland;

-

Hausruck und Kobernaußerwald;

-

Welterberegion Hallstatt - Dachstein;

-

Pyhrn - Priel - Eisenwurzen;

4.

Räume mit touristischem Landschaftspotenzial:

-

Nördliches Mühlviertel - Böhmerwald;

-

Nordöstliches Mühlviertel - Mühlviertler Alm;

-

Unteres Inntal;

-

Donautal inklusive der Stadt Linz;

-

Hausruck - Kobernaußerwald;

-

Salzkammergut - Welterberegion;

-

Nationalpark Kalkalpen - Totes Gebirge;

5.

Grenzüberschreitende Kooperationsräume:

-

Euregio Inn - Salzach;

-

Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald;

-

Raum Linz - Amstetten;

-

Verflechtungsbereich Salzburger Zentralraum;

-

Salzkammergut;

-

Raum Pyhrn - Liezen.

 

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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