§ 20 Oö. GeoDIG Inkrafttreten

Oö. GeoDIG - Oö. Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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