§ 1 Oö. G-AmtstitelV 2007

Oö. G-AmtstitelV 2007 - Oö. Gemeindebeamten-Amtstitelverordnung 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 1

 

Für die Beamten/Beamtinnen des Exekutivdienstes sind folgende Amtstitel vorgesehen:

1.

Aspirant/Aspirantin:

für Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes in der Grundausbildung (GD 19.6);

2.

Inspektor/Inspektorin:

für zugeteilte Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes (GD 16.8);

3.

Revierinspektor/Revierinspektorin:

für zugeteilte Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes (GD 16.8) nach einer im Exekutivdienst tatsächlich zurückgelegten Dienstzeit von 6 Jahren;

4.

Gruppeninspektor/Gruppeninspektorin:

a)

für dienstführende Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes (GD 15.5) oder

b)

für zugeteilte Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes (GD 16.8) nach einer im Exekutivdienst tatsächlich zurückgelegten Dienstzeit von 25 Jahren;

5.

Bezirksinspektor/Bezirksinspektorin:

für dienstführende Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes (GD 15.5)

a)

nach 4-jähriger Tätigkeit als dienstführender Beamter/dienstführende Beamtin des Exekutivdienstes oder

b)

bei Bestellung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin kleiner Gemeindewachen (5-9 Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes);

6.

Abteilungsinspektor/Abteilungsinspektorin:

für dienstführende Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes (GD 15.5)

a)

bei Leitung einer Gemeindewache mit unter 5 Beamten/Beamtinnen des Exekutivdienstes oder

b)

bei Bestellung zum/zur alleinigen oder ersten Stellvertreter/Stellvertreterin des Leiters/der Leiterin eines großen Gemeindewachkörpers (ständige und durchgehende Tag/Nacht-Turnuseinteilung mit mindestens 10 Beamten/Beamtinnen des Exekutivdienstes);

7.

Kontrollinspektor/Kontrollinspektorin:

für den Leiter/die Leiterin eines Gemeindewachkörpers (GD 14.10) einer Gemeindewache ab mindestens 5 Beamte/Beamtinnen des Exekutivdienstes.

In Kraft seit 01.09.2007 bis 31.12.9999
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