§ 1 Oö. B-ZG 2015 § 1

Oö. B-ZG 2015 - Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.10.2024

Dieses Landesgesetz regelt die dienstrechtlichen Bestimmungen, die mit der Gründung der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz und Zusammenführung des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz (AKh), der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz (LNK) und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz (LFKK) zu einer Krankenanstalt unter der Trägerschaft der Kepler Universitätsklinikum GmbH (§ 2 Abs. 3) verbunden sind.

In Kraft seit 30.12.2015 bis 31.12.9999
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