Diese Verordnung tritt mit 1. April 1993 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Ambulanzgebühren, LGBl. Nr. 58/1986, in der Fassung LGBl. Nr. 36/1992 außer Kraft.
In Kraft seit 01.04.1993 bis 31.12.9999
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