§ 3 Oö. AGV

Oö. AGV - Oö. Ambulanzgebührenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 3

 

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1993 in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Ambulanzgebühren, LGBl. Nr. 58/1986, in der Fassung LGBl. Nr. 36/1992 außer Kraft.

In Kraft seit 01.04.1993 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 Oö. AGV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 Oö. AGV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 Oö. AGV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 Oö. AGV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 Oö. AGV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Oö. AGV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Oö. AGV
Oö. Ambulanzgebührenverordnung (Oö. AGV) Fundstelle