§ 28 Oö. AEG 2001 § 28

Oö. AEG 2001 - Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft. Gleichzeitig treten §§ 35 bis 40 der Oö. Bauordnung 1976, LGBl. Nr. 35/1976, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 66/1994 und 33/1999 außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.2001 bis 31.12.9999
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