Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG) Fundstelle

Oö. ADG - Oö. Antidiskriminierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.06.2005

§  1Paragraph eins,

Diskriminierungsverbot

§  2Paragraph 2,

Geltungsbereich

§  3Paragraph 3,

Ausnahmebestimmungen

§  4Paragraph 4,

Begriffsbestimmungen

II. ABSCHNITTrömisch II. ABSCHNITT

GLEICHBEHANDLUNG VON BEDIENSTETEN

§  5Paragraph 5,

Einreihung von Verwendungen

§  6Paragraph 6,

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§  7Paragraph 7,

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

III. ABSCHNITTrömisch III. ABSCHNITT

RECHTSFOLGEN DER VERLETZUNG DES DISKRIMINIERUNGSVERBOTES

1. UNTERABSCHNITTALLGEMEINER RECHTSSCHUTZ UND SCHADENERSATZ

§  8Paragraph 8,

Anspruch und Verfahren

2. UNTERABSCHNITT
RECHTSSCHUTZ UND SCHADENERSATZ FÜR BEWERBERINNEN UND BEWERBER SOWIE BEDIENSTETE

§  9Paragraph 9,

Begründung und Beendigung eines Dienstverhältnisses; beruflicher Aufstieg

§ 10Paragraph 10,

Festsetzung des Entgelts

§ 11Paragraph 11,

Gleiche Arbeitsbedingungen, Dienstaus- und Fortbildungsmaßnahmen und Sozialleistungen

§ 12Paragraph 12,

Belästigung

§ 13Paragraph 13,

Geltendmachung von Ansprüchen

IV. ABSCHNITTrömisch IV. ABSCHNITT

MIT DER ANTIDISKRIMINIERUNG BEFASSTE INSTITUTIONEN; BESONDERE MASSNAHMEN

§ 14Paragraph 14,

Antidiskriminierungsstelle

§ 15Paragraph 15,

Sozialer Dialog; Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

§ 15aParagraph 15 a,

Weitere Maßnahmen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

§ 15bParagraph 15 b,

Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

§ 16Paragraph 16,

Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

§ 17Paragraph 17,

Förderungen

V. ABSCHNITTrömisch fünf. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 18Paragraph 18,

Strafbestimmungen

§ 19Paragraph 19,

Eigener Wirkungsbereich

§ 20Paragraph 20,

In-Kraft-Treten

In Kraft seit 01.06.2005 bis 31.12.9999
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