§ 13 ÖZG Vollziehung

ÖZG - Öffnungszeitengesetz 2003

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut.

In Kraft seit 01.08.2003 bis 31.12.9999
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