§ 3 NSB-G

NSB-G - Grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusiedler Seebahn GmbH mit der NSB Bahn

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Mit der Vollziehung ist hinsichtlich der §§ 1 und 2 die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung ist hinsichtlich der Paragraphen eins und 2 die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.

In Kraft seit 04.11.2010 bis 31.12.9999
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