§ 2 NSB-G

NSB-G - Grenzüberschreitende Verschmelzung der Neusiedler Seebahn GmbH mit der NSB Bahn

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, den gesamten Aktienanteil des Bundes an der Fertövideki Ghelyi Erdekü Vasut Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft) an die Neusiedler Seebahn GmbH im Wege einer Einbringung gemäß Art. III Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991 idgF BGBl. I Nr. 9/2010, zu übertragen. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, den gesamten Aktienanteil des Bundes an der Fertövideki Ghelyi Erdekü Vasut Reszvenytarsasag (Neusiedler Seebahn Aktiengesellschaft) an die Neusiedler Seebahn GmbH im Wege einer Einbringung gemäß Artikel römisch drei, Umgründungssteuergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991, idgF Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2010,, zu übertragen.

In Kraft seit 04.11.2010 bis 31.12.9999
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