§ 2 NotifV

NotifV - Notifikationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 5. August 1998, S 18.

In Kraft seit 04.12.1999 bis 31.12.9999
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