§ 18 NormG 2016 Vollziehung

NormG 2016 - Normengesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betraut.

In Kraft seit 01.04.2016 bis 31.12.9999
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