§ 4 NÖ WGSNK § 4

NÖ WGSNK - Wasserversorgung Grundwasser Schongebiet Wiener Neustadt Katzelsdorf

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Der im § 2 beschriebene Grenzverlauf ist auf der Österreichischen Karte 1 : 50.000 (ÖK 1 : 50.000, Blatt 76, Wiener Neustadt, aufgenommen 1960, Kartenrevision 1975) ersichtlich gemacht.

Solche Karten liegen beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung), beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt, bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt und beim Gemeindeamt Katzelsdorf auf.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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