§ 3 NÖ WGSNK § 3

NÖ WGSNK - Wasserversorgung Grundwasser Schongebiet Wiener Neustadt Katzelsdorf

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Soweit die im § 2 angeführten Grenzen entlang von Verkehrsflächen und Eisenbahnlinien führen, bleiben Straßen- und Bahngrund außerhalb des Grundwasserschongebietes, während Grenzen entlang von Gewässern diese in das Grundwasserschongebiet einbeziehen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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