Art. 1 NÖ VW-GVG 1989

NÖ VW-GVG 1989 - Verfassungswidrigkeit der §§ 6 Abs. 4 und 7 Abs. 3 sowie einer Wortfolge im § 6 Abs. 5 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, G 84/08-6, festgestellt, dass die §§ 6 Abs. 4 und 7 Abs. 3 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800–3, sowie die Wortfolge “und Abs. 4” im § 6 Abs. 5 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800–3, verfassungswidrig waren.

Das Erkenntnis wurde dem Landeshauptmann von Niederösterreich am 29. Dezember 2008 zugestellt.

In Kraft seit 31.01.2009 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 1 NÖ VW-GVG 1989


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 NÖ VW-GVG 1989 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 1 NÖ VW-GVG 1989


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 1 NÖ VW-GVG 1989


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 1 NÖ VW-GVG 1989 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ VW-GVG 1989 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Verfassungswidrigkeit der §§ 6 Abs. 4 und 7 Abs. 3 sowie einer Wortfolge im § 6 Abs. 5 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989 (NÖ VW-GVG 1989) Fundstelle