Anl. 2 NÖ VBVBLOL

NÖ VBVBLOL - Vereinbarung 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land NÖ über die bezirksgerichtliche Organisation im Land NÖ

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Erlaß vom ........ 1991

über die Abhaltung von Gerichtstagen

an den Sitzen der in Niederösterreich

zusammengelegten Bezirksgerichte sowie

an bisherigen Gerichtstagsorten

1.

Gemäß Art. II der Verordnung der Bundesregierung, BGBl.Nr. .../1991, über die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Allentsteig, Gföhl, Groß-Gerungs, Haugsdorf, Kirchschlag in der Buckligen Welt, Litschau, Marchegg, Ottenschlag, Persenbeug, Raabs an der Thaya, Ravelsbach, Schrems, Spitz und Weitra wurden die Sprengel der Bezirksgerichte Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Krems, Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt, Ybbs und Zwettl geändert.

2.

Gemäß § 29 GOG und § 69 Geo. wird – in Abstimmung mit dem Land Niederösterreich – die Abhaltung folgender regelmäßiger Gerichtstage an den Sitzen der zusammengelegten Bezirksgerichte sowie an bisherigen Gerichtstagsorten angeordnet:

 

Bezirksgerichte,

die die Gerichts-

tage abzuhalten

haben

Gerichtstagsorte

Gerichtstagsprengel

Wochentag

der

Gerichtstage

Anzahl der

abzuhaltenden

Gerichtstage

              Gänserndorf

              Marchegg

Marchegg, Engelhartstetten, Lassee, Untersiebenbrunn, Weiden an der March

 

wöchentlich

              Gmünd in

              Niederösterreich

              Litschau

Litschau, Eggern,

Eisgarn, Haugschlag,

Heidenreichstein,

Reingers

 

wöchentlich

 

              Schrems

Schrems, Amalien-

dorf-Aalfang,

Brand-Nagelberg,

Kirchberg am Walde,

Hirschbach

 

wöchentlich

 

              Weitra

Weitra, Bad Großpert-

holz, Großschönau,

Moorbad Harbach,

St. Martin, Unser-

frau-Altweitra

 

wöchentlich

              Hollabrunn

              Haugsdorf

Haugsdorf, Alberndorf

im Pulkautal, Hadres,

Mailberg, Perners-

dorf, Seefeld-Kadolz

 

wöchentlich

 

              Ravelsbach

Ravelsbach, Heldenberg, Hohenwarth-

Mühlbach a.M., Maissau, Ziersdorf

 

wöchentlich

              Krems an der

              Donau

              Gföhl

Gföhl, Jaidhof, Krumau

am Kamp, Lichtenau im Waldviertel, Rastenfeld, St. Leonhard am Hornerwald

 

wöchentlich

 

              Spitz

Spitz, Aggsbach,

Maria Laach am Jauerling, Mühldorf

 

wöchentlich

              Waidhofen

              an der Thaya

              Raabs an der

              Thaya

Raabs an der Thaya,

Dietmanns,

Groß-Siegharts,

Karlstein an der Thaya,

Ludweis-Aigen

 

wöchentlich

 

              Groß-Siegharts

Groß-Siegharts,

Ludweis-Aigen

Mittwoch

wöchentlich

              Wiener

              Neustadt

              Kirchschlag

Kirchschlag in der

Buckligen Welt,

Bad Schönau, Hoch-

neukirchen-Gschaidt,

Hollenthon,

Krumbach,

Lichtenegg

 

wöchentlich

 

              Hollenthon

Hollenthon,

Lichtenegg

1. Dienstag

im Monat

einmal monatlich

              Ybbs

              Persenbeug

 Persenbeug-Gottsdorf,

Dorfstetten, Hofamt Priel, Marbach an der Donau, Maria Taferl, Nöchling, St. Oswald, Yspertal

 

wöchentlich

              Zwettl

              Allentsteig

Allentsteig, Echsenbach, Göpfritz an der Wild, Pölla, Schwarzenau

 

wöchentlich

 

              Groß-Gerungs

Groß-Gerungs, Altmelon, Arbesbach, Langschlag, Rappottenstein

 

wöchentlich

 

              Ottenschlag

Ottenschlag, Bärnkopf,

Grafenschlag, Gutenbrunn, Kirchschlag, Kottes-Purk, Martinsberg, Sallingberg, Schönbach, Traunstein

 

wöchentlich

 

 

3. Dieser Erlaß tritt mit dem 1. Jänner 1992 in Kraft.

 

 

In Kraft seit 12.11.1991 bis 31.12.9999
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