§ 20 NÖ TB

NÖ TB - NÖ Taxi-Betriebsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

An Kraftfahrzeugen, die im Rahmen des Gästewagen-Gewerbes eingesetzt werden, muss hinten am Fahrzeug eine grüne quadratische Tafel, Klebefolie oder Aufschrift von 150 mm Seitenlänge mit einer 10 mm breiten Umrandung angebracht sein, die in der Mitte mit einer Höhe von 75 mm in schwarzer Schrift folgenden Buchstaben zeigt:

“G” für Personenkraftwagen im Gästewagen-Gewerbe.

In Kraft seit 01.03.2022 bis 31.12.9999
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