§ 4 NÖ SZV 1995 Sonderregelung für bestimmte Tage

NÖ SZV 1995 - NÖ Sperrzeitenverordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Jänner (Silvesternacht) und die Nächte vom Faschingssamstag bis zum Morgen des Aschermittwoch wird keine Sperrzeit festgelegt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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