§ 1 NÖ SZV 1995 Sperrstunde

NÖ SZV 1995 - NÖ Sperrzeitenverordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Für die einzelnen Betriebsarten der Gastgewerbe “und für die freien Gewerbe gemäß § 143 Z 5-7 GewO 1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/1999” wird die Sperrstunde wie folgt festgelegt:

 

Betriebsart

Sperrstunde

Bar, Cafe, Diskothek, Kaffee-

haus, Kaffeerestaurant und

Nachtclub

05.00 Uhr

Gasthaus, Gasthof, Hotel,

Rasthaus und Restaurant

02.00 Uhr

Alle übrigen Betriebsarten der Gastgewerbe

24.00 Uhr

Freie Gewerbe gem. § 143

Z 5-7 GewO 1994

24.00 Uhr

 

(2) Für die Gästebeherbergung wird keine Sperrzeit festgelegt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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