§ 4 NÖ SV Informationsverfahren

NÖ SV - NÖ Sägeräteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.10.2024

Diese Verordnung wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft 98/34/EG, ABl.Nr. L 204 vom 21. Juli 1998, S. 37, und 98/48/EG, ABl.Nr. L 217 vom 5. August 1998, S. 18, der Kommission mitgeteilt:

Mitteilung 2010/46/A (Ablauf der Stillhaltefrist: 26. April 2010).

In Kraft seit 27.06.2010 bis 31.12.9999
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