Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024
Im Sinne dieser Verordnung liegt eine staubabdriftmindernde Technik dann vor, wenn im Vergleich zu unmodifizierten Standardgeräten eine um mindestens 90 Prozent geringere Staubabdrift erreicht wird.
In Kraft seit 27.06.2010 bis 31.12.9999
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