§ 7 NÖ SSFH Berufsbezeichnung

NÖ SSFH - Schulversuch einer Schulkooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in NÖ

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung im Rahmen des Schulversuches und erfolgreicher Ablegung der Reife- und Diplomprüfung sind die Absolventen und Absolventinnen berechtigt, folgende Berufsbezeichnung zu führen:

Fachrichtung

Berufsbezeichnung

Forstwirtschaft

Holzkaufmann/Holzkauffrau

Pferdewirtschaft

Pferdekaufmann/Pferdekauffrau

Weinbau und

Kellerwirtschaft

Weinkaufmann/

Weinkauffrau

Landwirtschaft

Agrarkaufmann/

Agrarkauffrau

 

 

Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement

Agrarkaufmann/

Agrarkauffrau

 

Dies ist im Abschlusszeugnis oder in einer eigenen Urkunde zu vermerken.

In Kraft seit 19.07.2019 bis 31.12.9999
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