Gesamte Rechtsvorschrift NÖ RRM

Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

NÖ RRM
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Stand der Gesetzesgebung: 13.11.2021
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
StF: LGBl. 8000/76-0

§ 1 NÖ RRM Geltungsbereich


Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten, die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau sowie die Verwaltungsbezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld.

§ 2 NÖ RRM Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieser Verordnung gelten als

1.

Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe: Flächen, die sich aufgrund der geologischen Voraussetzungen und der räumlichen Lage für eine wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Gewinnung dieser grundeigenen mineralischen Rohstoffe eignen.

2.

Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung: Zonen mit grundwasserführenden Schichten, die für die derzeitige und künftige Wasserversorgung von besonderer Bedeutung sind.

3.

Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.

4.

Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung.

5.

Siedlungsgrenzen: Dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen oder Widmungsarten mit gleicher Wirkung zur Erhaltung eines funktionsfähigen Siedlungsnetzes, des Erholungswertes der Landschaft, einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

§ 3 NÖ RRM Zielsetzungen


-

Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.

-

Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.

-

Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.

-

Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper.

-

Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.

§ 4 NÖ RRM Maßnahmen für den Naturraum


(1) In den in Anlage 1 kenntlich gemachten wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung dürfen die Widmungsarten Industriegebiet, Materialgewinnungsstätte, Friedhof, Abfallbehandlungsanlage, Aushubdeponie oder Lagerplatz aller Art bis zur Erlassung einer Verordnung gemäß §§ 34, 35 oder 54 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl.Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/2006, nur dann festgelegt werden, wenn die Raumverträglichkeitsprüfung nach § 14 Abs. 2 Z 15 NÖ ROG 1976, LGBl. 8000–23, keine Unverträglichkeit hinsichtlich des Grundwasserschutzes ergeben hat.

(2) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart als Grünland-Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.

§ 5 NÖ RRM


(1) (entfällt durch LGBl. Nr. 97/2020)

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig.

§ 6 NÖ RRM Maßnahmen für die Rohstoffgewinnung


Der Abbau von Sand und Kies in den Eignungszonen gemäß Anlage 2 ist in Form von Trockenbaggerungen durchzuführen.

In den Eignungszonen gemäß Anlage 1 und 2 und in den in den Anlagen 1 und 3 festgelegten Standorten und Eignungszonen dürfen nur solche Widmungsarten festgelegt werden, die einen künftigen Abbau der mineralischen Rohstoffe nicht erschweren oder verhindern.

§ 7 NÖ RRM Schlussbestimmung


Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Zentralraum, LGBl. 8000/76–2, außer Kraft.

 

Anlage

Anl. 1 NÖ RRM


Übersichtsplan

19 Zwettl

20 Gföhl

21 Horn

36 Ottenschlag

37 Mautern an der Donau

38 Krems an der Donau

39 Tulln

54 Melk

55 Ober-Grafendorf

56 St. Pölten

57 Neulengbach

72 Mariazell

73 Türnitz

74 Hohenberg

75 Puchberg am Schneeberg

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)

Anl. 2 NÖ RRM


Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

LISTE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE GEWINNUNG VON SAND UND KIES

 

Nr.

Gemeine

(Kartenblatt ÖK

1:50.000)

Fläche in ha

Flurab-stand *) bei HGW in m

Abbau-form

Überlagerung in m

Voraussichtliche Kiesmächtigkeit

Voraussichtlich gewinnbare Menge in Mio. m3

Qualität des Materials

1

St. Aegyd am Neuwalde, Mühlhof (74)

3

T

0,2

-

-

Teilweise verlehmt, für diverse Bauzwecke geeignet, Eignungszone

 

Anl. 3 NÖ RRM


Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte

LISTE DER STANDORTE SOWIE DER EIGNUNGSZONEN FÜR DIE GEWINNUNG GRUNDEIGENER MINERALISCHER ROHSTOFFE

(MIT AUSNAHME VON SAND UND KIES)

 

Nr.

Gemeinde

(Kartenblatt

ÖK 1 : 50.000)

Bezeichnung

Abbaugebiet

Material

Bewertung/

Anmerkungen

1

Maria Laach am

Jauerling (36)

südwestlich

des Ortes

Marmor

Wasserbau- und Wurfsteine, bestehender Standort

2

Albrechtsberg an der

Großen Krems (37)

bei Els

Marmor

Dekorstein (Grabstein

etc.), bestehender

Standort

3

Albrechtsberg an der

Großen Krems (37)

Arzwiesen

Marmor

Dekorstein,

bestehender Standort

4

Albrechtsberg an der

Großen Krems (37)

Marbach an

der Kleinen

Krems

Marmor

Wurf- und Wasserbau- steine,

bestehender Standort

5

Gföhl (37)

Dreitürmberg

Gföhler

Gneis

gebrochene Gesteinskörnungen, Wasserbau- und Wurfsteine,

Eignungszone

7

Karlstetten (37)

Rosenthal, W

Landesstraße

Granulit

gebrochene Gesteinskörnungen, Eignungszone

8

Lichtenau im

Waldviertel (37)

bei Brunn am

Wald

Marmor

gebrochene Gesteins-

körnungen, Wasserbau- und Wurfsteine, Eignungszone

9

Paudorf (38)

Meidling im

Tal

Granulit

Gleisschotter,

Wurfsteine, Straßenbau, Eignungszone

10

Kirchberg an der

Pielach (55)

Kirchberg-

gegend

Hauptdolomit

diverse Bauzwecke, bestehender Standort

11

Kirchberg an der

Pielach (55)

Brandleiten

Hauptdolomit

diverse Bauzwecke, bestehender Standort

12

Rabenstein an der

Pielach (55)

Geiseben

Hauptdolomit

diverse Bauzwecke, Eignungszone

13

Kleinzell (56)

bei Ödhof

Opponitzerkalk

diverse Bauzwecke, Eignungszone

14

Ramsau (56)

Heugraben

Hauptdolomit

diverse Bauzwecke,

Eignungszone

15

St. Pölten (56)

bei Nadelbach

Ton

Erzeugung von Putz-

gittern, Eignungszone

16

St. Pölten (56)

Schildberg

Lehm

Ziegelerzeugung,

Eignungszone

17

St. Veit an der Gölsen

(56)

Außerwiesen-

bach

Hauptdolomit

diverse Bauzwecke,

Eignungszone

18

Schwarzenbach an

der Pielach (73)

Seerotte

Hauptdolomit

diverse Bauzwecke,

Eignungszone

19

Türnitz (73)

Weidenau

Hauptdolomit

Schüttmaterial, diverse

Bauzwecke, Eignungs-

zone

20

Hohenberg (74)

Seebachtal

Wettersteindolomit

kleinere Körnungen,

diverse Bauzwecke,

Eignungszone

21

Ramsau (74)

Roßstall

Opponitzer

Kalk/

Dolomit, Hauptdolomit

diverse Bauzwecke,

Eignungszone

22

Türnitz (73)

Moosbach-

graben

Wettersteindolomit

diverse Bauzwecke,

Eignungszone

 

Anl. 4 NÖ RRM


LISTE DER SIEDLUNGSGRENZEN FÜR DAS REGIONALE RAUMORDNUNGSPROGRAMM NÖ MITTE

 

GEMEINDE

RAUMDEFINITION

LINEAR

FLÄCHIG

Landeshauptstadt Sankt Pölten

 

 

 

Sankt Pölten

Pottenbrunn: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Sankt Pölten

Ratzersdorf, Unterwagram, Oberwagram, Stattersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten entlang der Geländekante des Wagrams

x

 

Sankt Pölten

Stattersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Sankt Pölten

Betriebsgebiet nördlich von Stattersdorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Stadt mit eigenem Statut

Krems an der Donau

 

 

 

Krems an der Donau

Alauntal: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Angern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden bzw. teilweise erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zur Gemeindegrenze

x

 

Krems an der Donau

Angern: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden von Schloß Wolfsberg

 

x

Krems an der Donau

Angern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Krems an der Donau

Brunnkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen

x

 

Krems an der Donau

Egelsee: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Süden

x

 

Krems an der Donau

Förthofgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Gneixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Krems an der Donau

Goldberg (Rehberg): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Hollenburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende

x

 

Krems an der Donau

Hollenburg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Krems an der Donau

Kleedorf - westlicher Ortsausgang Krustettenerstraße - Hollenburger Hauptstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Süden

x

 

Krems an der Donau

Krems am Steindl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Krems an der Donau

Kremser Kreuzberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze innerhalb der Baulandwidmung im Norden

x

 

Krems an der Donau

Rehberg (N): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Rehberg (S): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Reisperbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Scheibenhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krems an der Donau

Stein an der Donau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen

x

 

Krems an der Donau

Thallern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Krems an der Donau

Thallern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Krems an der Donau

Weinzierlberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung bzw. Grenze innerhalb der Baulandwidmung bis zur Geländekante im Norden, Osten, Süden und Westen

x

 

VB Krems an der Donau

 

 

 

Aggsbach

Aggsbach Markt: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Nordwesten und Westen

x

 

Aggsbach

Aggsbach Markt: bestehende Grenze der Baulandwidmung westlich der Bahngleise

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Albrechtsberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang an der L 7064

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Arzwiesen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Arzwiesen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Attenreith: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Els: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Eppenberg: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Harrau: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Albrechtsberg an der Gr. Krems

Klein Heinrichsschlag: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung an der nördlichen Ortsausfahrt

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Geyersberg-Nesselstauden: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Oberbergern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Oberbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Oberbergern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Scheiblwies: bestehende Grenze der Baulandwidmung südlich der L 7120

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Schenkenbrunn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Bergern im Dunkelsteinerwald

Unterbergern: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

x

 

Droß

Droß: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsrand

x

 

Droß

Droß: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang

x

 

Droß

Droß: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Droß

Droß: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang

x

 

Droß

Droß: erweiterte Grenze (1 Bauplatztiefe) der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Dürnstein

Dürnstein: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Dürnstein

Oberloiben: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Dürnstein

Oberloiben: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Dürnstein

Rothenhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Dürnstein

Unterloiben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsrand

x

 

Dürnstein

Unterloiben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung an den westlichen Ortsausgängen

x

 

Furth bei Göttweig

Kleinwien: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Furth bei Göttweig

Oberfucha: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang beidseits der L7099

x

 

Furth bei Göttweig

Palt: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang an der Bahn

x

 

Furth bei Göttweig

Palt: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Furth bei Göttweig

Palt: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Furth bei Göttweig

Palt: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Furth bei Göttweig

Steinaweg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Gedersdorf

Altweidling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Gedersdorf

Brunn im Felde: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen und westlichen Ortsausgang

x

 

Gedersdorf

Gedersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östl. Ortsausgang entlang der B 35

x

 

Gedersdorf

Gedersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der westl. Ortsausfahrt der B 35

x

 

Gedersdorf

Gedersdorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung nach dem östlichen Ortsausgang jeweils bis zur bestehenden Tiefe der Presshäuser entlang der nördlichen Straßenseite

x

 

Gedersdorf

Schlickendorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Gedersdorf

Theiß: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang in Richtung Schlickendorf

x

 

Gedersdorf

Theiß: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der östl. Ortsausfahrt (Zufahrt zum KW Theiß)

x

 

Gedersdorf

Theiß: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der westlichen Ortsausfahrt

x

 

Gföhl

Großmotten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Gföhl

Kühberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Gföhl

Neubau - östlicher Ortsteil: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Gföhl

Obermeisling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Gföhl

Untermeisling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Grafenegg

Engabrunn: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Grafenegg

Grunddorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der nördlichen Ortsausfahrt

x

 

Grafenegg

Haitzendorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung beim Betriebsgebiet am südlichen Ortsausgang

x

 

Grafenegg

Schloss Grafenegg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung entlang am Park vom Schloss Grafenegg im Osten und Westen

x

 

Grafenegg

Kamp: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Grafenegg

Kamp: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Grafenegg

Sittendorf - Kreuzung Straße Grafenegg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung

x

 

Grafenegg

Sittendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang an der L 7012

x

 

Grafenegg

Sittendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Grafenegg

Sittendorf-Süd Ausfahrt Richtung Grafenegg: bestehende Grenze der Baulandwidmung an der südlichen Ausfahrt

x

 

Hadersdorf-Kammern

Kammern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Jaidhof

Eisengraben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Krumau am Kamp

Idolsberg: um eine Parzellentiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang (B 32)

x

 

Krumau am Kamp

Kampfeldsiedlung Block IV östlicher Teil: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krumau am Kamp

Kampfeldsiedlung Block IV westlicher Teil: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen

x

 

Krumau am Kamp

Seesiedlung Block I: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krumau am Kamp

Seesiedlung Block II: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krumau am Kamp

Seesiedlung Block III: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Krumau am Kamp

Siedlungssplitter südlich der B 32 Querung vom Kamp (Thurnberg): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Langenlois

Gobelsburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang in Richtung Langenlois

x

 

Langenlois

Kronsegg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Langenlois

Langenlois: bestehende Grenze der Baulandwidmung am Ortsausgang am Loisbach

x

 

Langenlois

Langenlois: bestehende Grenze der Baulandwidmung am Ortsausgang am Siernitzbach

x

 

Langenlois

Langenlois: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang Richtung Gobelsburg

x

 

Langenlois

Langenlois: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Langenlois

Reith: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Langenlois

Reith: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Langenlois

Schiltern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang in Richtung Reith

x

 

Langenlois

Schiltern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Langenlois

Schiltern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Langenlois

Zeiselberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Langenlois

Zöbing: bestehende Grenze der Baulandwidmung östlich der L 7008

x

 

Lengenfeld

Lengenfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Lengenfeld

Lengenfeld: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang an der L 7032

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Brunn am Walde: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Baulandsplitter im Norden von Engelschalks: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Lichtenau im Waldviertel

Gloden-Süd: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsrand

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 7163

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen an der L 7164

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsrand

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Kornberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Loiwein: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 7045

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Mosersiedlung Großreinprechts: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Lichtenau im Waldviertel

Taubitz: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südosten an der L 7062

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Wurschenaigen: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Lichtenau im Waldviertel

Wurschenaigen: Grenze der bestehenden Bebauung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Maria Laach am Jauerling

Baulandsplitter am Weinberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Maria Laach am Jauerling

Baulandsplitter östlich Felbring: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Maria Laach am Jauerling

Benking: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Maria Laach am Jauerling

Hinterkogel: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Maria Laach am Jauerling

Kuffarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Maria Laach am Jauerling

Maria Laach: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Maria Laach am Jauerling

Maria Laach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Maria Laach am Jauerling

Schlaubing: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mautern an der Donau

Baumgarten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

x

 

Mautern an der Donau

Hundsheim: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang an der B 33

x

 

Mautern an der Donau

Mautern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Mautern an der Donau

Mautern: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Mautern an der Donau

Mauternbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

x

 

Mühldorf

Amstall und Siedlungssplitter: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mühldorf

Elsarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Mühldorf

Mühldorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang an der L 7130

x

 

Mühldorf

Mühldorf: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang

x

 

Mühldorf

Ötz: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Westen und Süden

 

x

Mühldorf

Ötz: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Mühldorf

Povat: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mühldorf

Siedlungsgebiet im Osten von Mühldorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mühldorf

Siedlungssplitter im Osten von Trandorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mühldorf

Siedlungssplitter nördlich von Ötz: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mühldorf

Thurn: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Mühldorf

Trandorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Mühldorf

Trandorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Paudorf

Baulandsplitter südlich Eggendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Paudorf

Eggendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsende

x

 

Paudorf

Höbenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

x

 

Paudorf

Höbenbach: erweiterte bzw. bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordwesten

x

 

Paudorf

Höbenbach: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsende

x

 

Paudorf

Krustetten: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

x

 

Paudorf

Krustetten: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Paudorf

Meidling: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

x

 

Paudorf

Paudorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Paudorf

Paudorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 7104

x

 

Paudorf

Tiefenfucha: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Paudorf

Tiefenfucha (Lichten Winkel): bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsende

x

 

Rastenfeld

Marbach im Felde: erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zum Weg

x

 

Rastenfeld

Niedergrünbach: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

x

 

Rastenfeld

Rastenfeld - Siedlungssplitter im Norden an der B 38: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Rohrendorf bei Krems

Rohrendorf - Siedlungssplitter nördlich der Bahn: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Rohrendorf bei Krems

Rohrendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang am östlichen Rand der Baulandwidmung

x

 

Rohrendorf bei Krems

Rohrendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang am westlichen Rand der Baulandwidmung

x

 

Rohrendorf bei Krems

Rohrendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Rossatz-Arnsdorf

Bacharnsdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Rossatz-Arnsdorf

Rossatz: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Rossatz-Arnsdorf

Rossatz: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang nördlich der B 33 bis zur erweiterten Grenze des Bauland-Wohngebietes zum westlichen Ortsausgang von Rossatzbach

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Rossatz-Arnsdorf

St. Lorenz: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Sankt Leonhard am Hornerwald

Jägerbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Sankt Leonhard am Hornerwald

Kasernenhütten: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Sankt Leonhard am Hornerwald

Oberes Garser Straßenfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten an der LH 58

x

 

Sankt Leonhard am Hornerwald

St. Leonhard: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südosten

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Sankt Leonhard am Hornerwald

St. Leonhard: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten an der LH 58

 

x

Sankt Leonhard am Hornerwald

Steinere Stiege: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen

x

 

Sankt Leonhard am Hornerwald

Wilhalm: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

x

 

Sankt Leonhard am Hornerwald

Wolfshoferamt: erweiterte Grenze der Baulandwidmung in Richtung Westen

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Schönberg am Kamp

Altenhof (nördlicher Ortsteil): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Schönberg am Kamp

Baulandsplitter östlich der B 37: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Schönberg am Kamp

Baulandsplitter östlich der B 37: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Schönberg am Kamp

Fernitz: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Schönberg am Kamp

Freischling nördlicher Ortsteil: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Schönberg am Kamp

Mollands: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen und nordöstlichen Ortsausgang

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Schönberg am Kamp

Mollands: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Schönberg am Kamp

Plank: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Schönberg am Kamp

Plank: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Schönberg am Kamp

Schönberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

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Schönberg am Kamp

Schönberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang in Richtung Mollands

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Schönberg am Kamp

Schönberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Schönberg am Kamp

Schönberg-Neustift: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Schönberg am Kamp

Stiefern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Schönberg am Kamp

Stiefern: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Schönberg am Kamp

Teich: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Senftenberg

Hofstatt: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Senftenberg

Imbach: bestehende bzw. erweiterte Baulandgrenze am östlichen Ortsende

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Senftenberg

Imbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Senftenberg

Meislingeramt - nördl. Baulandsplitter: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Senftenberg

Meislingeramt: bestehende Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Senftenberg

Senftenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Senftenberg

Senftenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden am westlichen Ortsausgang

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Senftenberg

Senftenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Senftenberg

Siedlungssplitter an der L 7078: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Spitz

Spitz, rotes Tor: bestehende Grenze der Baulandwidmung an den nördlichen Ortsausgängen

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Spitz

Spitz: bestehende Grenze der Baulandwidmung am Ortsrand zur Donau

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Spitz

Vießling: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Straß im Straßertale

Elsarn: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Straß im Straßertale

Elsarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

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Straß im Straßertale

Elsarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Straß im Straßertale

Strass: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Straß im Straßertale

Strass: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

x

 

Straß im Straßertale

Strass: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang an der L 43

x

 

Straß im Straßertale

Wiedendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

x

 

Straß im Straßertale

Wiedendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang

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Stratzing

Stratzing: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

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Stratzing

Stratzing: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Weinzierl am Walde

Himberg südwestlicher Siedlungssplitter: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weinzierl am Walde

Ostra: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Weinzierl am Walde

Reichau: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Weinzierl am Walde

Stixendorf Süden: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Weinzierl am Walde

Stixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Weinzierl am Walde

Stixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

x

 

Weinzierl am Walde

Stixendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang

x

 

Weinzierl am Walde

Weinzierl: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen, westlichen und südöstlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen in der Wachau

Baulandsplitter zwischen Joching und Weißenkirchen: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weißenkirchen in der Wachau

Joching: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen in der Wachau

Joching: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen in der Wachau

Joching: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen in der Wachau

Joching: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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Weißenkirchen in der Wachau

St. Michael: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weißenkirchen in der Wachau

Weißenkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten

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Weißenkirchen in der Wachau

Weißenkirchen-Joching: erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang entlang der bestehenden Bebauung

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Weißenkirchen in der Wachau

Wösendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordwestlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen in der Wachau

Wösendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang an der B 3

x

 

Weißenkirchen in der Wachau

Wösendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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VB Lilienfeld

 

 

 

Annaberg

Annaberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Annaberg

Baulandsplitter an der B 20: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Eschenau

Eschenau, Sonnleitgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Eschenau

Eschenau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Eschenau

Eschenau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten u. Süden

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Hainfeld

Baulandsplitter Richtung Klammhöhe: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Hainfeld

Baulandsplitter westlich Obermaierhöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Hainfeld

Baulandsplitter zwischen Gstettl und Hainfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten, Südosten und Südwesten

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Hainfeld

Gstettl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten, Norden und im Westen

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Hainfeld

Hainfeld, nördlich der Bahn: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Hainfeld

Hainfeld, südlich der B 18: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden entlang der Höhenschichtlinie

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Hainfeld

Kaufmannsiedlung: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Hainfeld

Obermaierhöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Hainfeld

Ramsaubachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Hainfeld

Ramsaubachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

x

 

Hainfeld

Siedlung an der B 18: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Hohenberg

Thorhofgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kaumberg

Kaumberg: bestehende bzw. um eine Bauplatztiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmung
im Norden

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Kaumberg

Kaumberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Südwesten

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Kleinzell

Baulandsplitter am Seitenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kleinzell

Fensterbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kleinzell

Hölle: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Kleinzell

Innerhallbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Lilienfeld

Ortsteil südlich der Traisen, Stiftsbereich: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Mitterbach am Erlaufsee

Baulandsplitter bei Trettelhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

x

 

Mitterbach am Erlaufsee

Seerotte: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Mitterbach am Erlaufsee

Siedlung Richtung Kapschhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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Ramsau

Ramsau: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Ramsau

Ramsau: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Ramsau

Ramsau nördlicher Ortsteil: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Ramsau

Unterried: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Rohrbach an der Gölsen

Bernreith: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Rohrbach an der Gölsen

Oberrohrbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

x

 

Rohrbach an der Gölsen

Rohrbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten an der LH 132

x

 

Sankt Aegyd am Neuwalde

Kernhof: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Sankt Aegyd am Neuwalde

Oberkeerweg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen

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Sankt Aegyd am Neuwalde

St. Aegyd - Baulandsplitter im Süden: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Sankt Veit an der Gölsen

Kropfsdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen, Norden und Nordosten

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Sankt Veit an der Gölsen

St. Veit nördlich der Bahn: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Sankt Veit an der Gölsen

Wiesenfeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Sankt Veit an der Gölsen

Wiesenfeld: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

x

 

Traisen

Reisenbachtal - südl. Kulmhof: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Südwesten

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Traisen

Ritzengrub: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Traisen

Traisen - Siedlungsteil gegenüber der Einmündung der B 18: bestehende Grenze im Westen und Norden

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Traisen

Traisen - westlich der Annenhofsiedlung: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

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Türnitz

Rempel: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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VB Sankt Pölten

 

 

 

Altlengbach

Audorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Außermanzing: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Altlengbach

Baulandsplitter im Ödengraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Kohlreith (Hochfeld): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Altlengbach

Linden: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Altlengbach

Nest: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten und Südosten

x

 

Altlengbach

Siedlung am Güterweg Auhofstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Dorfwiesen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen

x

 

Altlengbach

Siedlung an der Edelbauerstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

östliche Siedlung an der Großgrabenstraße: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen

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Altlengbach

westliche Siedlung an der Großgrabenstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Gschaidstraße (LH 125): bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Höferstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Kleinbergstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Koglstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Kohlhöflergasse: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung an der Sandlhofstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung bei Hochstraß: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlung Steineckl: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Altlengbach

Siedlungssplitter an der Steinecklstraße: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Asperhofen

Asperhofen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung an der B 19

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Asperhofen

Baulandsplitter südöstlich von Erlaa: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Asperhofen

Eichberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Asperhofen

Erlaa: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Asperhofen

Geigelberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Asperhofen

Grabensee: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Asperhofen

Groß-Graben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Asperhofen

Haghöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Asperhofen

Johannesberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Asperhofen

Kleingraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Asperhofen

Siegersdorf: bestehende bzw. erweiterte (ca. 20 m) Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Asperhofen

Siegersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Asperhofen

Weinzierl: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Böheimkirchen

Baulandsplitter bei Rapoltendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung (Ziegeldorf)

 

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Böheimkirchen

Dürnhag: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Böheimkirchen

Furth - Außerkasten: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang an der LH 110

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Böheimkirchen

Jeutendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden an der L 5076

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Böheimkirchen

Jeutendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Böheimkirchen

Lanzendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Böheimkirchen

Siebenhirten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Norden

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Böheimkirchen

Untergrafendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze an der LH 110

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Brand-Laaben

Baulandsplitter an der LH 119 und der LH 110: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Brand-Laaben

Brand: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Brand-Laaben

Klamm: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang an der LH 119

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Brand-Laaben

Laaben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Brand-Laaben

Pyrath: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Brand-Laaben

Siedlungen an der L 5096 zwischen Klamm und Stollberg: bestehende Grenzen der Baulandwidmung an den vorhandenen Ortsausgängen im Osten und Westen

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Brand-Laaben

Siedlungsteile an der LH 119: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Eichgraben

Baulandsplitter im Süden von Hinterleiten: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Eichgraben

Hinterleiten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten und Osten

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Eichgraben

Hutten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Eichgraben

Hutten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten

x

 

Eichgraben

Hutten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

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Eichgraben

Knagg - Ottenheim: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Süden und Südwesten

x

 

Eichgraben

Ottenheim: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten, Süden und Westen

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Frankenfels

Baulandsplitter im Fischbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Frankenfels

Baulandsplitter westlich der Pernarotte: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Frankenfels

Frankenfels: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Frankenfels

Frankenfels: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Frankenfels

Laubenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Frankenfels

Rosenbühelrotte: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Frankenfels

Tiefgrabenrotte: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Frankenfels

Wiesrotte-Taxberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Gerersdorf

Grillenhöfe: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Gerersdorf

Hofing: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Hafnerbach

Stein-Eichberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten

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Hafnerbach

Wimpassing: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Hafnerbach

Windschnur: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Haunoldstein

Haunoldstein: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen

x

 

Haunoldstein

westlichen Pielachhäuser: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

x

Haunoldstein

östlichen Pielachhäuser: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten, Süden und Westen

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Haunoldstein

Pottschollach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

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Herzogenburg

Ossarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Herzogenburg

Wielandsthal: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

x

 

Herzogenburg

Wielandsthal: erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis vor die Geländekante im Süden

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Hofstetten-Grünau

Bauland westlich Bachbauer: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Hofstetten-Grünau

Grünau: bestehende bzw. erweiterte Baulandwidmung im Norden und Westen

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Hofstetten-Grünau

Grünsbachtal: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden, Westen und Norden

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Hofstetten-Grünau

Hofstetten: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Hofstetten-Grünau

Mainburg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Westen

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Hofstetten-Grünau

Siedlung im Osten von Mainburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Hofstetten-Grünau

Siedlungsteil südlich der Pielach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden und Osten

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Inzersdorf-Getzersdorf

Getzersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung bis zur Geländekante im Westen

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Inzersdorf-Getzersdorf

Getzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten an der L 5016

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Inzersdorf-Getzersdorf

Getzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden an der L 5012

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Inzersdorf-Getzersdorf

Inzersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

x

 

Inzersdorf-Getzersdorf

Inzersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten, Norden und Nordwesten

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Inzersdorf-Getzersdorf

Walpersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden an der LH 110

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Inzersdorf-Getzersdorf

Wetzmannsthal: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Inzersdorf-Getzersdorf

Wetzmannsthal: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordosten

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Kapelln

Etzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

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Kapelln

Kapelln: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Kapelln

Kapelln: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Karlstetten

Karlstetten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Karlstetten

Karlstetten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Kasten bei Böheimkirchen

Baulandsplitter zwischen Kasten und Steinabruck: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Kasten bei Böheimkirchen

Fahrafeld: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

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Kasten bei Böheimkirchen

Kasten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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Kasten bei Böheimkirchen

Steinabruck: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Kirchberg an der Pielach

Äußere Marbachmühle: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen

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Kirchberg an der Pielach

Baulandsplitter bei Dobersnigg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Baulandsplitter im Gölsnitzgraben: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Baulandsplitter westlich von Tradigist: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen (Tradigistdorf)

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Kirchberg an der Pielach

Breimühl: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Großschindleck: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Innere Marbachmühle: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Marbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Kirchberg an der Pielach

Marbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Kirchberg an der Pielach

Schwerbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Kirchberg an der Pielach

Schwerbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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Kirchberg an der Pielach

Siedlungssplitter im Soisbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Siedlungssplitter im Tradigisttal: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Soisgegend (Rehgraben): bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Kirchberg an der Pielach

Tradigist: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Kirchberg an der Pielach

Unterhaus: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Kirchberg an der Pielach

Warth: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südosten

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Kirchstetten

Doppel: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südwestlichen Ortsausgang

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Kirchstetten

Doppel: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Kirchstetten

Fuchsberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Kirchstetten

Hinterholz: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

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Kirchstetten

Im Hag: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Kirchstetten

Kirchstetten-Nord: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Kirchstetten

Kirchstetten-Süd: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Kirchstetten

Paltram: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang

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Kirchstetten

Totzenbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten und Norden

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Kirchstetten

Waasen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden und Südosten

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Loich

Baulandsplitter südlich Dobersnigg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Loich

Loich: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Loich

Loich: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Maria-Anzbach

Burgstall: bestehende Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Maria-Anzbach

Burgstall: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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Maria-Anzbach

Burgstall: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

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Maria-Anzbach

Furth: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Maria-Anzbach

Götzwiesen: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Maria-Anzbach

Groß Raßberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Westen

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Maria-Anzbach

Gschwendt: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Maria-Anzbach

Knagg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Maria-Anzbach

Maria Anzbach - Siedlungsgebiet südlich der Bahn: bestehende bzw. im Westen erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Maria-Anzbach

Meierhöfen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden

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Maria-Anzbach

Siedlung an der B 44: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten und Westen

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Maria-Anzbach

Siedlung an der L 2251: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Maria-Anzbach

Unteroberndorf: bestehende bzw. bis zur Geländestufe erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Maria-Anzbach

Unteroberndorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Markersdorf-Haindorf

Haindorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Markersdorf-Haindorf

Siedlungssplitter bei Mitterau: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Michelbach

Mayerhöfen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Michelbach

Michelbach Markt: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Neidling

Baulandsplitter westlich von Dietersberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neidling

Dietersberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Neidling

Enikelberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Neidling

Enikelberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen, Norden und Süden

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Neidling

Flinsbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Neidling

Griechenberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen und am westlichen Ortsausgang

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Neulengbach

Almersberg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Neulengbach

Baulandsplitter westlich von Ollersbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neulengbach

Ebersberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Neulengbach

Laa an der Tulln: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neulengbach

Markersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung am südlichen Ortsausgang

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Neulengbach

Ollersbach, Tausendblum: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden, Osten, Süden und Westen

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Neulengbach

Siedlung bei Unterdambach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neulengbach

St. Christophen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Neulengbach

Stocket: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen und Süden

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Neulengbach

Straß: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden und Norden

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Neulengbach

Unterdambach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Neulengbach

Untereichen: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neulengbach

Unterwolfsbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Neustift-Innermanzing

Almerberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neustift-Innermanzing

Barbaraholz: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neustift-Innermanzing

Neustift: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Neustift-Innermanzing

Oberkühberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten, Südosten und Süden

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Neustift-Innermanzing

Siedlungssplitter südlich Almerberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Neustift-Innermanzing

Wolfsgrub: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Nußdorf ob der Traisen

Franzhausen: bestehende bzw. um eine Parzellentiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten an der L 5005

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Nußdorf ob der Traisen

Franzhausen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Nußdorf ob der Traisen

Nußdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Nußdorf ob der Traisen

Reichersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten (an der L 5013)

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Nußdorf ob der Traisen

Reichersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Nußdorf ob der Traisen

Reichersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden an der Böschung bzw. an der Straße

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Nußdorf ob der Traisen

Ried: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Nußdorf ob der Traisen

Theyern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Ober-Grafendorf

Baumgarten: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Ober-Grafendorf

Obergrafendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze im Osten

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Obritzberg-Rust

Hofstetten, Neustift: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Obritzberg-Rust

Obritzberg, Landhausen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Obritzberg-Rust

Thallern: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Prinzersdorf

Prinzersdorf - Ortsteil südlich der Westbahn: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Pyhra

Baulandsplitter zwischen Getzersdorf und Schnabling: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Pyhra

Burbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Pyhra

Gattring: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Pyhra

Kirchweg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen und am südlichen Ortsausgang

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Pyhra

Pyhra: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten an der L 5101

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Pyhra

Raking: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Pyhra

Reichenhag: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Pyhra

Schauching: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten und Norden

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Pyhra

Wald: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Rabenstein an der Pielach

Ausgang des Königsbachtales: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Rabenstein an der Pielach

Rabenstein: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Rabenstein an der Pielach

Siedlungsteil im Königsbachtal: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Rabenstein an der Pielach

Siedlungsteil westlich des Hauptortes: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden, Süden und Westen

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Rabenstein an der Pielach

Steinklamm, östlicher Siedlungsteil: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Rabenstein an der Pielach

Steinklamm: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Rabenstein an der Pielach

Tradigist: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Westen und Norden

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Rabenstein an der Pielach

Tradigist: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang an der L 5217

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Rabenstein an der Pielach

Tradigist: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Rabenstein an der Pielach

Warth: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Sankt Margarethen a.d. Sierning

St. Margarethen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten

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Sankt Margarethen a.d. Sierning

Unterradl: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordosten, Osten und Südosten

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Sankt Margarethen a.d. Sierning

Wilhersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordosten an der B 29

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Schwarzenbach an der Pielach

Baulandsplitter östlich dem Ortsgebiet von Schwarzenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Schwarzenbach an der Pielach

Obertal: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Schwarzenbach an der Pielach

Schwarzenbach: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Statzendorf

Kuffern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Statzendorf

Statzendorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Stössing

Baulandsplitter nördlich von Hochgschaid an der L 2312: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Stössing

Baulandsplitter nördlich von Hochgschaid: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Stössing

Hendelgraben: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten

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Stössing

Hochgschaid: bestehende Grenze der Baulandwidmung am östlichen Ortsausgang

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Stössing

Siedlungssplitter südöstlich von Stössing: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Stössing

Siedlungsteil südlich Grabenbauern: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Traismauer

Frauendorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten

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Traismauer

Gemeinlebarn: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordosten

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Traismauer

Hilpersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Osten

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Traismauer

St. Georgen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Traismauer

Traismauer: bestehende bzw. erweiterte (bis zur Geländekante) Grenze der Baulandwidmung südlich der Bahnlinie

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Traismauer

Wagram ob der Traisen: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Westen

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Traismauer

Waldletzberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Traismauer

Waldletzberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Weinburg

Dietmannsdorf (Altort): bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden westlich der Straße

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Weinburg

Dietmannsdorf (Neubaugebiet): bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden westlich der Straße

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Weinburg

Eck: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weinburg

Engelsdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weinburg

Klangen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Osten

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Weinburg

Öd: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weinburg

Siedlungsteil am Kuhberg: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Weinburg

Weinburg: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Weinburg

Weinburg: bestehende bzw. bis zum Güterweg erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Südwesten

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Weißenkirchen an der Perschling

Murstetten: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nordöstlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen an der Perschling

Perschling: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am südöstlichen Ortsausgang

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Weißenkirchen an der Perschling

Weißenkirchen: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am nördlichen Ortsausgang

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Wilhelmsburg

Kreisbach: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Wilhelmsburg

Pömmern: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Wilhelmsburg

Pömmern: erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Wilhelmsburg

Wilhelmsburg: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordwesten

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Wölbling

Ambach: bestehende Grenze der Baulandwidmung am westlichen Ortsausgang

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Wölbling

Kühstandsiedlung: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Süden an der L 5042

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Wölbling

Landersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden und Richtung Kühstandsiedlung

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Wölbling

Landersdorf: bestehende bzw. erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Süden

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Wölbling

Oberwölbling: bestehende bzw. bis zur Geländekante erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Wölbling

Ratzersdorf: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Norden und Nordwesten

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Wölbling

Unterwölbling: bestehende bzw. um eine Parzellentiefe erweiterte Grenze der Baulandwidmung im Norden

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Wölbling

Unterwölbling: bestehende Grenze der Baulandwidmung im Nordwesten und Nordosten

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Wölbling

Viehausen: bestehende Grenze der Baulandwidmung

 

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Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte (NÖ RRM) Fundstelle


Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm NÖ Mitte
StF: LGBl. 8000/76-0

Änderung

8000/76-1

8000/76-2

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2010 aufgrund der §§ 1 und 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–23, verordnet:

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