§ 52a NÖ ROG 2014 Elektronische Einbringung

NÖ ROG 2014 - NÖ Raumordnungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.01.2026

Sämtliche Anbringen können auch in elektronischer Form eingebracht werden. In diesem Fall entfällt eine Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.

In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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