Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.01.2026
Sämtliche Anbringen können auch in elektronischer Form eingebracht werden. In diesem Fall entfällt eine Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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