§ 4 NÖ MSP

NÖ MSP - NÖ Musikschulplan

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2000 in Kraft.

(2) Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 81/2015 treten am 1.9.2015 in Kraft.

(3) Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 53/2016 treten am 01.09.2016 in Kraft.

(4) Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2017 treten am 01.09.2017 in Kraft.

(5) Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 46/2018 tritt am 01.September 2018 in Kraft.

(6) Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2019 tritt am 1. September 2019 in Kraft.

(7) Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 56/2020 tritt am 1. September 2020 in Kraft.

(8) § 1, Anlage 1 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 44/2021 treten am 1. September 2021 in Kraft.

In Kraft seit 06.07.2021 bis 31.12.9999
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