§ 1 NÖ LKWG Geltungsbereich

NÖ LKWG - NÖ Landeskulturwachengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Sehen landesgesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei sowie im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes die Bestätigung und/oder Beeidigung von Wachorganen vor, sind bzw. ist diese nach den Bestimmungen dieses Gesetzes vorzunehmen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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