Anl. 1 NÖ LFW GÜ-VO

NÖ LFW GÜ-VO - Gesundheitsüberwachung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Zeitabstände der ärztlichen Untersuchungen

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert)

 

In Kraft seit 24.01.2017 bis 31.12.9999
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§ 10 NÖ LFW GÜ-VO
Gesundheitsüberwachung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (NÖ LFW GÜ-VO) Fundstelle