NÖ Luftfahrthindernisverordnung (NÖ LFHV) Fundstelle

NÖ LFHV - NÖ Luftfahrthindernisverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

NÖ Luftfahrthindernisverordnung
StF: LGBl. Nr. 74/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 20. Oktober 2016 aufgrund des § 85 Abs. 4 des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2015, verordnet:

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu NÖ Luftfahrthindernisverordnung (NÖ LFHV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Luftfahrthindernisverordnung (NÖ LFHV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu NÖ Luftfahrthindernisverordnung (NÖ LFHV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu NÖ Luftfahrthindernisverordnung (NÖ LFHV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Luftfahrthindernisverordnung (NÖ LFHV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ LFHV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 6/§ 1 Abs. 9 NÖ LFHV