Anl. 2/§ 1 Abs. 5 NÖ LFHV

NÖ LFHV - NÖ Luftfahrthindernisverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

 

Anlage A zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Altlichtenwarth

(Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage B zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Dobersberg

(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage C zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Krems-Langenlois

(Anm.: Anlage C ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage D zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Ottenschlag

(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage E zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Seitenstetten

(Anm.: Anlage E ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage F zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Spitzerberg

(Anm.: Anlage F ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage G zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld St. Georgen am Ybbsfelde

(Anm.: Anlage G ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage H zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Stockerau

(Anm.: Anlage H ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage I zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Völtendorf

(Anm.: Anlage I ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage J zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Vöslau

(Anm.: Anlage J ist als PDF dokumentiert)

 

Anlage K zu § 1 Abs. 5

Ziviles Flugfeld Wiener Neustadt/Ost

(Anm.: Anlage K ist als PDF dokumentiert)

 

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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