Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Kindergärten Anwendung, soweit es sich nicht um Übungskindergärten handelt, die einer öffentlichen Schule zum Zweck lehrplanmäßig vorgesehener Übungen eingegliedert sind.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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