§ 1 NÖ KFG 1996 Kulturbegriff

NÖ KFG 1996 - NÖ Kulturförderungsgesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kultur sollte ein auf individueller Kreativität und gesellschaftlicher Toleranz beruhender offener Prozeß sein, durch den menschliche Lebensbedingungen, Verhaltensweisen und Lebensformen vermittelt, gestaltet oder zukunftsbezogen entwickelt werden.

In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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